Schuleinschreibung
Schuleinschreibung 2025/26
Der erste Teil der Einschreibung erfolgt vom 10. November bis 20. November 2025 nach telefonischer Terminvereinbarung.
Mit der Anmeldung an der Wunschschule in diesem Zeitraum werden die Daten der Schulneulinge und der Bedarf an einer Betreuung am Nachmittag erhoben. Für diesen Teil der Einschreibung müssen Sie Ihr Kind nicht mitnehmen.
Die Einschreibung darf nur an einem Schulstandort erfolgen und bedeutet keine Schulplatzzusage an diesem Standort.
Falls Ihr Kind eine Beeinträchtigung oder eine chronische Erkrankung hat, werden Sie ersucht, dies bei der Einschreibung bekannt zu geben.
Bei der Anmeldung im November sind folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
a. Meldenachweis: Einladung zur Einschreibung (dieses Schreiben mit ausgefülltem Anmeldeblatt) oder einen aktuellen Meldezettel
b. Geburtsurkunde des Kindes
c. eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde (z.B.: Reisepass)
d. Nachweis der Sozialversicherungsnummer des Kindes (e-card)
e. Arbeits-/Ausbildungsbestätigung zur Vorlage, falls Sie eine Tagesbetreuung benötigen
f. Ggf. Bestätigung des aktuellen Kindergartenbesuchs
Wir freuen uns, wenn wir die Schule Ihrer Wahl sind!
Zweiter Teil:
Sie werden bis Anfang Februar postalisch über den zugeteilten Schulplatz verständigt. In diesem Schreiben werden Sie aufgefordert zwecks des 2. Teils der Einschreibung, der Schulreifeüberprüfung und Erhebung des Sprachstandes, mit der Schulleitung der zugeteilten Schule einen Termin zu vereinbaren. Zu diesem Termin müssen Sie Ihr Kind jedenfalls mitnehmen.